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   VerfVwG der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, 26.11.1964 - KVVG II 2/63   

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https://dejure.org/1964,14577
VerfVwG der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, 26.11.1964 - KVVG II 2/63 (https://dejure.org/1964,14577)
VerfVwG der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Entscheidung vom 26.11.1964 - KVVG II 2/63 (https://dejure.org/1964,14577)
VerfVwG der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Entscheidung vom 26. November 1964 - KVVG II 2/63 (https://dejure.org/1964,14577)
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Volltextveröffentlichung

  • kirchenrecht-ekhn.de

    Art. 10, 11,14 KO; §§ 11,12,13,14,47,49,50 KGO; §§ 2,5,17,20 KVVG
    Anhörung, Bestandsgarantie, Gemeindegrenzen, Gemeindeteilung, Klageänderung, Mitwirkung, Teilungsbeschluss, Vermögensauseinandersetzung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 23.01.1958 - I C 89.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus VerfVwG der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, 26.11.1964 - KVVG II 2/63
    In der gleichen Entscheidung hat das BVerwG die anzuhörenden Stellen als (nur) beratende Stellen bezeichnet: In einem weiteren Urteil vom 23. Januar 1958 - I C 89.57 - DVBl. 1958, 391 hat das BVerwG zu § 3 Absatz 2 der - inzwischen aufgehobenen - Bayerischen Rechtsanwaltsordnung 1946, wonach die Rechtsanwaltskammer vor der Zulassung eines Rechtsanwalts gutachtlich zu hören war, zum Ausdruck gebracht, dass die Rechtsanwaltskammer durch die Zulassung eines Rechtsanwalts entgegen ihrer Stellungnahme in ihren Rechten nicht verletzt worden ist, weil ihr nur ein Recht auf Anhörung, aber kein allgemeines Widerspruchsrecht zugebilligt worden war.
  • BFH, 15.12.1965 - II 1/63
    Auszug aus VerfVwG der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, 26.11.1964 - KVVG II 2/63
    Das mit der Klage der Beschwerdeführerin vom 22. Januar 1963 eingeleitete Verfahren ist bei dem erkennenden Gericht unter dem Aktenzeichen II 1/63 anhängig.
  • BVerwG, 04.07.1956 - III C 240.55
    Auszug aus VerfVwG der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, 26.11.1964 - KVVG II 2/63
    Das BVerwG hat in dem Urteil vom 4. Juli 1956 - III C 240.55 - und zwar zu der Frage der Anhörung i.S. des § 345 LAG, jedoch allgemein bedeutsam ausgeführt, dass der Begriff des "Hörens", oder der "Anhörung" im allgemeinen dahin verstanden wird, dass der zu hörenden Einzelperson oder dem zu hörenden Gremium Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden muss.
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